American Akita Club

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Zuchtordnung des American Akita Club im DRV e.V.

Grundlage ist die Zuchtordnung des "Deutschen Rassehundeverbandes"

Weiterhin sind folgende Punkte zu beachten:
Zuchtziel ist ein gesunder, großer, knochenstarker Akita von ruhigem Wesen ohne Farbausgrenzungen. Das Erscheinungsbild entspricht dem amerikanischen Akita. Zur Zucht eingesetzt werden dürfen der DRV-Akita, Akitas aus dem AKC und CKC sowie der Great Japanese Dog (vormals American Akita)(FCI). Der japanische Akita (FCI-Akita) ist nicht zur Zucht zu verwenden.

Rüde und Hündin dürfen nur dann zur Zucht verwendet werden, wenn sie eine Zuchtzulassung durch den DRV erhalten haben oder von einem anerkannten Verband (AKC, CKC, FCI).
Eine Anmeldung zur Zuchtzulassung ist ab dem 15. Lebensmonat möglich, wenn das HD-Ergebnis vorliegt. Gezüchtet werden darf erst wenn die Hunde mindestens 18 Monate alt sind.
Mit Vollendung des 8. Lebensjahres dürfen Hündinnen nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden.

Nach erfolgreicher Belegung der Hündin muß mindestens ein Zeitraum von 10 Monaten bis zur nächsten Belegung eingehalten werden (von Decktag zu Decktag gerechnet).
Inzestverpaarungen (Mutter/Sohn, Vater/Tochter, Vollgeschwister) sind nicht erlaubt.
Die Welpen sind bis zur Vollendung der 8. Lebenswoche bei der Mutterhündin zu belassen.

Mit folgenden HD-Auswertungen darf gezüchtet werden: HD-A (frei), HD-B (Übergang), HD-C (leicht). HD-C darf nur mit HD-A gepaart werden.

Ansonsten gelten die Bestimmungen des DRV e.V.

Diese Zuchtordnung ist als Zusatz zur Zuchtordnung des DRV e.V. zu verstehen. Diese Zuchtordnung ist mit dem Vorstand des DRV e.V. abgestimmt und erhielt seine Gültigkeit am 17.11.2001

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